333 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 Die Regierung hat am Mittwoch, 26.
 November 2025, die Verordnung über
 Massnahmen zur Verhinderung der Weiter-
 verbreitung der Aviären Influenza ver-
 abschiedet. Hintergrund ist der Nach-
 weis des in Europa weit verbreiteten
 Vogelgrippevirus bei einem Wildvogel am
 4. November 2025 in Bern.
 
 Um eine weitere Ausbreitung zu verhin-
 dern, erliess das Bundesamt für Lebens-
 mittelsicherheit und Veterinärwesen
 (BLV) am 6. November 2025 eine entspre-
 chende Verordnung und definierte erste
 Beobachtungsgebiete, die drei Seen im

  330 Übersicht                    1/8 
 334 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 Schweizer Mittelland umfassten. Nach
 einem weiteren Vogelgrippefall im
 Kanton Zürich wurden am 13. November
 2025 zusätzliche Beobachtungsgebiete
 entlang verschiedener Seen und Fliess-
 gewässer bis nach St. Margrethen SG
 festgelegt. Mit dem Auftreten von fünf
 weiteren Fällen am 21. November 2025
 weitete das BLV das Beobachtungsgebiet
 schliesslich auf die gesamte Schweiz
 aus.
 
 Damit gilt nun auch das gesamte Landes-
 gebiet Liechtensteins als Beobachtungs-
 gebiet. Die liechtensteinische Verord-

  330 Übersicht                    2/8 
 335 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 nung wurde entsprechend der gleichlau-
 tenden Regelung des BLV erlassen und
 tritt bis zum 31. März 2026 in Kraft.
 
 Schutz der Geflügelhaltungen in den
 Beobachtungsgebieten 
 Im Beobachtungsgebiet gelten besondere
 Schutz- und Hygienemassnahmen, um eine
 Weiterverbreitung des Virus zu verhin-
 dern. Geflügelhaltende mit 50 oder mehr
 Tieren müssen insbesondere sicherstel-
 len, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu
 Wildvögeln haben und die in der Ver-
 ordnung festgelegten Biosicherheits-
 massnahmen umsetzen. Dazu gehören etwa

  330 Übersicht                    3/8 
 336 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 die getrennte Haltung von Hühnern,
 Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie
 Zugangsbeschränkung und Hygienemas-
 snahmen bei Stallarbeiten.
 
 Für Geflügelmärkte und -ausstellungen
 sowie andere Ansammlungen von Geflügel
 gelten während der Geltungsdauer der
 Verordnung Einschränkungen. Diese
 Bestimmungen gelten für alle Geflügel-
 haltungen in der ganzen Schweiz, unab-
 hängig von der Anzahl der Tiere. Die
 Beiträge für die Programme "Besonders
 tierfreundliche Haltung" und "Regelmäs-
 siger Auslauf im Freien" werden weiter-

  330 Übersicht                    4/8 
 337 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 hin gewährt, sofern alle geltenden
 Vorschriften eingehalten werden. Die
 Kennzeichnung "Freilandhaltung" darf
 weiterhin verwendet werden.
 
 Wachsamkeit und Biosicherheit:
 Geflügelhalterinnen und -halter sind
 gefordert 
 Die Geflügelhalterinnen und -halter
 sind aufgefordert, ihre Tiere aufmerk-
 sam zu beobachten. Im Fall von Ver-
 dachtssymptomen, wie Atembeschwerden,
 Schwellungen im Kopfbereich, deutlicher
 Rückgang der Legeleistung, dünnen oder
 fehlenden Eischalen, Apathie oder

  330 Übersicht                    5/8 
 338 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 erhöhter Sterblichkeit, müssen sie
 unverzüglich eine Tierärztin oder einen
 Tierarzt informieren. Bei Wasservögeln
 können die Krankheitsanzeichen weniger
 sichtbar sein, weshalb Wachsamkeit
 besonders wichtig ist.
 
 Die konsequente Einhaltung der Bio-
 sicherheitsmassnahmen im ganzen Land
 bleibt der wirksamste Schutz gegen die
 Vogelgrippe. Alle Geflügelhaltenden -
 gewerbliche wie private - müssen ihre
 Tiere zudem beim Amt für Lebensmittel-
 kontrolle und Veterinärwesen registrie-
 ren.

  330 Übersicht                    6/8 
 339 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 Tot aufgefundene Wildvögel nicht
 berühren 
 Die Bevölkerung wird gebeten, tote und
 kranke Wildvögel nicht zu berühren und
 solche Funde der Wildhut, der Polizei
 oder dem Amt für Lebensmittelkontrolle
 und Veterinärwesen zu melden.
 
 Eine Übertragung des Vogelgrippevirus
 auf den Menschen ist sehr selten und
 wurde bisher nur in Einzelfällen nach
 engem, ungeschütztem Kontakt mit infi-
 ziertem Geflügel beobachtet. Geflügel-
 produkte wie Pouletfleisch und Eier
 können weiterhin ohne Bedenken konsu-

  330 Übersicht                    7/8 
 340 FL Landeskanal 29.11.2025 12:07:14
   Regierung
 
   

 Verhinderung der Aviären Influenza 

 miert werden.
 














  330 Übersicht                    8/8 

Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

Hilfe

Die Anwendung ermöglicht Einsicht in die Inhalte, welche aktuell von der Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung im Liechtensteiner Landeskanal publiziert werden. Die Inhalte werden stets zeitgleich am Fernseher und im Internet publiziert. Die Internetanwendung bietet zusätzliche Funktionen, wie ein Inhaltsverzeichnis oder eine Suche, um die Navigation durch die Inhalte benutzerfreundlicher zu gestalten. Zur besseren Wiedererkennung wurde das Design der Inhalte im Internet gleichgehalten wie im Fernseher.

TV

Auf der linken Seite befindet sich das Inhaltsverzeichnis, welches die Informationen nach Rubriken gegliedert auflistet. Durch Klick auf eine Information wird diese im Hauptbereich geöffnet. Dieser bietet noch zusätzliche Navigationshilfen. So können mittels eines "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden. Eine Abspielfunktion sorgt dafür, dass die Nachrichten, wie vom Fernseher gewohnt, nach einer gewissen Zeit automatisch wechseln.

Teletext

Beim Teletext gibt es auf der linken Seite dieselben Navigationsmöglichkeiten wie beim TV. Die Seiten werden auch hier im Hauptbereich geöffnet. Anders als beim Fernseher können aber mehrere zusammengehörende Teletextseiten auf einmal geöffnet werden. Dies erhöht den Komfort beim Lesen. Der Benutzer kann auch eine ganze Rubrik öffnen und muss so nicht stndig weiterblättern. Das direkte Anspringen einer Seite wird mittels eines Eingabefeldes in der Mitte des Hauptbereichs ermöglicht. Auch hier können mittels "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden.

Kontakt

Information und Kommunikation der Regierung

Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein

Telefon +423 236 67 23
E-Mail office@regierung.li

Anregungen und Kritik zu dieser Internetdienstleistung nehmen wir gern über die E-Mail-Adresse office@regierung.li entgegen.

Live-Stream

Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.