450 FL Landeskanal 01.05.2025 02:54:57 Sömmerungsverordnung 2025 erlassen
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 29. April 2025, die Veror-
dnung über die Sömmerung von landwirt-
schaftlichen Nutztieren im Jahr 2025
verabschiedet. Die Verordnung gilt vom
1. Mai bis zum 30. November dieses
Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt
zur Sömmerungsverordnung in Kurzform
die wichtigsten Punkte zusammen.
Die Sömmerungsverordnung orientiert
sich an der Verordnung des Vorjahres
und den "Empfehlungen des BLV zur
Harmonisierung der Sömmerungs-
vorschriften der Kantone für das Jahr
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2025". Die restriktiven Bestimmungen
betreffend eine allfällige Bestossung
liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg
werden wegen der dort nach wie vor
gegebenen Tuberkuloseproblematik
beibehalten.
Inhaltlich wird die nach wie vor be-
stehende Problematik betreffend BVD
(Bovinen Virus Diarrhoe) betont. Es
dürfen nur Tiere der Rindergattung auf
den Sömmerungsbetrieb bzw. die
Sömmerungsweide aufgetrieben werden,
die keiner BVD-Sperre unterliegen.
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Der Alpvogt hat dazu vor der Alp-
auffahrt den BVD-Status der Tiere in
der Tierverkehrsdatenbank zu kon-
trollieren. Er ist angehalten, sich im
Zweifelsfall an das Amt für Lebens-
mittelkontrolle und Veterinärwesen zu
wenden.
Die für die Produktion von Alpkäse und
anderen Milchprodukten geltenden
Vorschriften wurden entsprechend den
abgeänderten und vom Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV genehmigten
Branchenleitlinien für
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Sömmerungsbetriebe leicht angepasst.
Die Sömmerungsverordnung und das
Merkblatt sind auf der Homepage der LLV
https://www.llv.li/de/news abrufbar.
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