450 FL Landeskanal 01.05.2025 13:15:12
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 Sömmerungsverordnung 2025 erlassen 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 29. April 2025, die Veror-
 dnung über die Sömmerung von landwirt-
 schaftlichen Nutztieren im Jahr 2025
 verabschiedet. Die Verordnung gilt vom
 1. Mai bis zum 30. November dieses
 Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt
 zur Sömmerungsverordnung in Kurzform
 die wichtigsten Punkte zusammen.
 
 Die Sömmerungsverordnung orientiert
 sich an der Verordnung des Vorjahres
 und den "Empfehlungen des BLV zur
 Harmonisierung der Sömmerungs-
 vorschriften der Kantone für das Jahr

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 Sömmerungsverordnung 2025 erlassen 

 2025". Die restriktiven Bestimmungen
 betreffend eine allfällige Bestossung
 liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg
 werden wegen der dort nach wie vor
 gegebenen Tuberkuloseproblematik
 beibehalten.
 
 Inhaltlich wird die nach wie vor be-
 stehende Problematik betreffend BVD
 (Bovinen Virus Diarrhoe) betont. Es
 dürfen nur Tiere der Rindergattung auf
 den Sömmerungsbetrieb bzw. die
 Sömmerungsweide aufgetrieben werden,
 die keiner BVD-Sperre unterliegen.
 

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 Sömmerungsverordnung 2025 erlassen 

 Der Alpvogt hat dazu vor der Alp-
 auffahrt den BVD-Status der Tiere in
 der Tierverkehrsdatenbank zu kon-
 trollieren. Er ist angehalten, sich im
 Zweifelsfall an das Amt für Lebens-
 mittelkontrolle und Veterinärwesen zu
 wenden.
 
 Die für die Produktion von Alpkäse und
 anderen Milchprodukten geltenden
 Vorschriften wurden entsprechend den
 abgeänderten und vom Bundesamt für
 Lebensmittelsicherheit und
 Veterinärwesen BLV genehmigten
 Branchenleitlinien für

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 Sömmerungsverordnung 2025 erlassen 

 Sömmerungsbetriebe leicht angepasst.
 
 Die Sömmerungsverordnung und das
 Merkblatt sind auf der Homepage der LLV
  https://www.llv.li/de/news abrufbar.
 










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