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Elterngeld
Zur Stärkung der Vereinbarkeit von Fa-
milie und Beruf wird in Liechtenstein
per 1. Januar 2026 die bezahlte Eltern-
und Vaterschaftszeit eingeführt und die
Mutterschaftszeit neu geregelt. Zudem
werden ab diesem Zeitpunkt die Aus-
zahlungen über die Familienausgleichs-
kasse (FAK) vorgenommen.
Neben der Abänderung mehrerer Gesetze
erfordert die Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben für Eltern und
pflegende Angehörige (Elternzeit-
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Elterngeld
Richtlinie) auch Anpassungen auf
Verordnungsebene. Im Zuge dessen hat
die Regierung die Familienzulagen-
verordnung (FZV) überarbeitet und in
die neue Familienzulagen- und Erwerb-
ersatzverordnung (FZEV) überführt.
In ihrer Sitzung vom Dienstag, 2.
September 2025, hat sie diese verab-
schiedet und ebenfalls eine damit
verbundene Abänderung der Verordnung
zum Gesetz über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung beschlossen.
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Elterngeld
Das Mutterschaftsgeld von 20 Wochen
wird künftig aus der FAK ausbezahlt.
Als neue Errungenschaften gibt es ein
Vaterschaftsgeld für eine Dauer von
zwei Wochen. Zudem gibt es neu ein
Elterngeld für berufstätige Mütter und
Väter für die Dauer von je zwei Mo-
naten, das in den ersten drei Lebens-
jahren des Kindes bezogen werden kann.
Dies ist für junge Eltern ein grosser
Schritt zur Erleichterung der Verein-
barkeit von Familie und Beruf.
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Elterngeld
Alle Informationen zur Ausgestaltung
der Elternzeit sind in Kürze auch auf
der Internetseite der AHV-IV-FAK-
Anstalten unter www.ahv.li abrufbar.
Ansprüche auf sämtliche Leistungen sind
per Formular direkt bei der FAK
anzumelden.
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