350 FL Landeskanal 03.09.2025 03:43:16
   Regierung
 
   

 Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
 

 Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 2. September 2025, den
 Bericht und Antrag an den Landtag zum
 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf
 dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
 und vom Vermögen mit Estland genehmigt.
 
 Der Ausbau des DBA-Netzwerkes ist einer
 der zentralen Eckpfeiler der liechten-
 steinischen Standortpolitik. Durch ein
 DBA wird die Doppelbesteuerung im
 grenzüberschreitenden Verkehr vermieden
 und allfällige Quellensteuern werden
 reduziert bzw. abgebaut. Im Weiteren
 können Verrechnungspreisfragen in einem

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 351 FL Landeskanal 03.09.2025 03:43:16
   Regierung
 
   

 Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
 

 institutionalisierten Rahmen mit dem
 Partnerstaat besprochen werden und die
 Rechtssicherheit wird bspw. durch die
 Möglichkeit von Verständigungsverfahren
 bzw. Schiedsverfahren erhöht. Dadurch
 werden wiederum Investitionen gefördert
 und Marktzutritte erleichtert.
 
 Gegenstand des DBA ist die Beseitigung
 der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
 der Steuern vom Einkommen respektive
 vom Vermögen und die Verhinderung der
 Steuerverkürzung und -umgehung. Das
 Abkommen entspricht dem internationalen
 Standard der OECD. Zugleich wurde der

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   Regierung
 
   

 Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
 

 liechtensteinischen Abkommenspraxis und
 derjenigen von Estland Rechnung getra-
 gen. Wie in allen liechtensteinischen
 DBA wurde der steuerliche Informations-
 austausch nach internationalem Standard
 vereinbart. Zudem enthält das Abkommen
 eine Regelung zur Vollstreckungsamts-
 hilfe.
 
 Mit der Unterzeichnung des DBA mit
 Estland wurde das liechtensteinische
 DBA-Netz um einen EU-Staat erweitert
 und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
 zwischen Liechtenstein und Estland
 gestärkt.

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   Regierung
 
   

 Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
 

 Das DBA stellt einen wichtigen Schritt
 zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei
 grenzüberschreitenden Investitionen
 dar. Es ist eine Konsequenz der aner-
 kannten langfristigen strategischen
 Ausrichtung der liechtensteinischen
 Steuerpolitik. Der Bericht und Antrag
 kann bei der Regierungskanzlei oder
 über www.rk.llv.li (Berichte und
 Anträge) bezogen werden.
 





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Hintergrundinfos

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Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.