350 FL Landeskanal 03.09.2025 03:43:16 Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
Dienstag, 2. September 2025, den
Bericht und Antrag an den Landtag zum
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen mit Estland genehmigt.
Der Ausbau des DBA-Netzwerkes ist einer
der zentralen Eckpfeiler der liechten-
steinischen Standortpolitik. Durch ein
DBA wird die Doppelbesteuerung im
grenzüberschreitenden Verkehr vermieden
und allfällige Quellensteuern werden
reduziert bzw. abgebaut. Im Weiteren
können Verrechnungspreisfragen in einem
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institutionalisierten Rahmen mit dem
Partnerstaat besprochen werden und die
Rechtssicherheit wird bspw. durch die
Möglichkeit von Verständigungsverfahren
bzw. Schiedsverfahren erhöht. Dadurch
werden wiederum Investitionen gefördert
und Marktzutritte erleichtert.
Gegenstand des DBA ist die Beseitigung
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen respektive
vom Vermögen und die Verhinderung der
Steuerverkürzung und -umgehung. Das
Abkommen entspricht dem internationalen
Standard der OECD. Zugleich wurde der
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liechtensteinischen Abkommenspraxis und
derjenigen von Estland Rechnung getra-
gen. Wie in allen liechtensteinischen
DBA wurde der steuerliche Informations-
austausch nach internationalem Standard
vereinbart. Zudem enthält das Abkommen
eine Regelung zur Vollstreckungsamts-
hilfe.
Mit der Unterzeichnung des DBA mit
Estland wurde das liechtensteinische
DBA-Netz um einen EU-Staat erweitert
und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
zwischen Liechtenstein und Estland
gestärkt.
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Das DBA stellt einen wichtigen Schritt
zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei
grenzüberschreitenden Investitionen
dar. Es ist eine Konsequenz der aner-
kannten langfristigen strategischen
Ausrichtung der liechtensteinischen
Steuerpolitik. Der Bericht und Antrag
kann bei der Regierungskanzlei oder
über www.rk.llv.li (Berichte und
Anträge) bezogen werden.
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