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Die Regierung hat in der Sitzung vom
Dienstag, 2. September 2025, den
Bericht und Antrag betreffend die
Änderung des Wertpapierdienstleistungs-
gesetzes, des Wertpapierfirmengesetzes,
des Vermögensverwaltungsgesetzes und
des Handelsplatz- und Börsegesetzes und
weiterer Gesetze genehmigt.
Die Europäische Union hat mit der
Richtlinie (EU) 2024/790 und der
Verordnung (EU) 2024/791 Reformen zur
Verbesserung der Transparenz auf den
Wertpapiermärkten beschlossen.
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Ziel dieser Reformen ist die Verein-
fachung, Harmonisierung und Effizienz-
steigerung der Finanzmarktregulierung
innerhalb des Europäischen Wirtschafts-
raums (EWR) durch eine Überarbeitung
der bisherigen MiFID II- und MiFIR-
Regelungen.
Die neuen Regelungen bringen für Markt-
teilnehmer unter anderem klarere Zulas-
sungsregeln, vereinfachte regulatori-
sche Anforderungen und einen EU-weiten
konsolidierten Datenticker.
Dieser führt Handelsdaten aus verschie-
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denen Quellen in einen einheitlichen
elektronischen Datenstrom zusammen und
macht sie öffentlich zugänglich. Zudem
wird die Praxis der Rückvergütung für
Orderweiterleitungen verboten, um
Interessenkonflikte zu vermeiden.
Darüber hinaus sollen die neuen Regel-
ungen gleiche Wettbewerbsbedingungen
zwischen den Ausführungsplätzen schaf-
fen und die internationale Wettbewerbs-
fähigkeit der europäischen Finanzmarkt-
infrastruktur sichern.
Die Verordnung (EU) 2024/791 gilt in
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Liechtenstein nach der Übernahme in das
EWR-Abkommen unmittelbar. Die Richtli-
nie (EU) 2024/790 bedarf der nationalen
Umsetzung, wofür die Gesetzesabänder-
ungen der gegenständlichen Vorlage er-
forderlich sind.
Die erste Lesung der Vorlage im Landtag
ist für Oktober 2025 geplant.
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