331 FL Landeskanal 04.12.2025 18:34:09
   Regierung
 
   

 Abänderung der CO2-Verordnung 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung von
 Dienstag, 2. Dezember 2025, die Ver-
 ordnung über die Abänderung der CO2-
 Verordnung genehmigt. Die Revision
 orientiert sich an der entsprechenden
 Anpassung in der Schweiz.
 
 Im Januar 2025 trat das revidierte
 CO2-Gesetz in Liechtenstein in Kraft,
 welches Massnahmen im Bereich der CO2-
 -Abgabe bis 2030 regelt. Die vorlie-
 gende Abänderung der CO2-Verordnung
 präzisiert die mit dem Gesetz beschlos-
 senen Massnahmen punktuell weiter und
 führt Erleichterungen für Unternehmen

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 332 FL Landeskanal 04.12.2025 18:34:09
   Regierung
 
   

 Abänderung der CO2-Verordnung 

 in Zusammenhang mit den von den USA
 erhobenen Zusatzzöllen ein.
 
 Die Anpassungen stehen überwiegend in
 Zusammenhang mit dem Verkehrsbereich,
 dem Gewerbe und der Industrie. Betrei-
 ber von Hochtemperaturprozessen, welche
 CO2-Verminderungsverpflichtungen einge-
 gangen sind, erhalten unter bestimmten
 Voraussetzungen die Möglichkeit, einen
 reduzierten Mindestwert für die Absen-
 kung ihrer Treibhausgasemissionen zu
 beantragen.
 
 Im Fahrzeugbereich betreffen die Än-

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   Regierung
 
   

 Abänderung der CO2-Verordnung 

 derungen CO2-Zielwerte für schwere
 Fahrzeuge, welche per Januar 2025 neu
 eingeführt wurden. Der Geltungsbereich
 dieser Regelung wird angepasst, um mehr
 Klarheit und Konsistenz mit der ent-
 sprechenden EU-Regelung zu schaffen.
 Weiter werden die Referenzleergewichte
 zur Berechnung der individuellen Ziel-
 vorgabe der Importeure für das Refe-
 renzjahr 2026 für Personenwagen und
 leichte Nutzfahrzeuge ergänzt. Über
 diese Massnahme werden Anreize ge-
 schaffen, klimafreundlichere Fahrzeug-
 flotten auf den Markt zu bringen.
 

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   Regierung
 
   

 Abänderung der CO2-Verordnung 

 Mit der Vorlage kommt die Regierung der
 völkerrechtlichen Verpflichtung aus der
 Vereinbarung zwischen Liechtenstein und
 der Schweiz vom 29. Januar 2010 betref-
 fend die Umweltabgaben im Fürstentum
 Liechtenstein nach. Danach übernimmt
 Liechtenstein die Vorschriften der
 schweizerischen Bundesgesetzgebung über
 die Umweltabgaben, insbesondere die
 CO2-Abgabe, in sein Landesrecht.
 





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