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Nach dem Sturz der syrischen Regierung
von Bashar al-Assad im Dezember 2024
hat das Ausländer- und Passamt die
Bearbeitung von Asylgesuchen syrischer
Staatsangehöriger vorübergehend ausge-
setzt. Diese Entscheidung erfolgte, um
die weitere Entwicklung der politischen
und menschenrechtlichen Situation zu
beobachten und die internationalen
Schutzbedürfnisse neu zu beurteilen.
Da nun aktualisierte Länderberichte zur
Lage in Syrien vorliegen und die Mehr-
heit der EU+ Staaten die Behandlung der
Asylgesuche von syrischen Staatsan-
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gehörigen ganz oder teilweise wieder-
aufgenommen hat, hat das Ausländer- und
Passamt ebenfalls beschlossen, die
Asylgesuchen von syrischen Staatsange-
hörigen per sofort wieder zu behandeln.
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