450 FL Landeskanal 16.01.2026 14:56:46
   Landesverwaltung
 
   

 Vergrämungen von Kormoranen 

 Während der Laichzeit der gefährdeten
 Fischart Äsche können vom 1. Januar bis
 30. April 2026 am Binnenkanal zwischen
 der Abwasserreinigungsanlage (ARA)
 Bendern und der Industrie- und Ge-
 werbezone in Ruggell Vergrämungsmass-
 nahmen gegen Kormorane durch das Amt
 für Umwelt, die Fischereiaufsicht sowie
 die Jagdaufseher der jeweiligen Jagdre-
 viere durchgeführt werden.
 
 Die Kormorane werden dabei mit lauten
 Knallgeräuschen beunruhigt, sodass sie
 das Äschenlaichgewässer während dieser
 sensiblen Zeit meiden. Möglich sind

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 Vergrämungen von Kormoranen 

 auch Einzelabschüsse.
 
 Der Kormoran ist eine Vogelart, die
 sich fast ausschliesslich von Fisch
 ernährt und weder in Liechtenstein noch
 in den umliegenden Nachbarländern
 gefährdet ist - im Gegensatz zur Äsche,
 die als gefährdet gilt.
 
 Im ungünstigsten Fall könnte durch den
 Jagddruck des Kormorans der Laichab-
 schnitt zwischen der ARA Bendern und
 der Renaturierung des Binnenkanals in
 Ruggell über längere Zeit als Laich-
 gebiet ausfallen. Dies wäre ein schwer-

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 Vergrämungen von Kormoranen 

 wiegender Verlust, da ein vergleich-
 bares Äschen-Vorkommen mit Laichplätzen
 wie in Liechtenstein mit etwa 2000
 adulten Individuen überregional nicht
 zu finden ist. Liechtenstein hat des-
 halb eine besondere Verantwortung für
 den Schutz der Äsche.
 
 Die geplanten Vergrämungsaktionen wer-
 den dann ausgeführt, wenn sich Kormo-
 rane im Umfeld des Laichgewässers auf-
 halten und auf die sich sammelnden
 Äschenschwärme im Laichgewässer Jagd
 machen. Die Vergrämungsaktionen sind
 kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um

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 Vergrämungen von Kormoranen 

 den gefährdeten Äschenbestand in
 Liechtenstein zu schützen. Langfristig
 sind gefährdete Fischarten wie die
 Äsche darauf angewiesen, dass Gewässer
 in einen guten ökologischen Zustand
 gebracht werden.
 









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