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Während der Laichzeit der gefährdeten
Fischart Äsche können vom 1. Januar bis
30. April 2026 am Binnenkanal zwischen
der Abwasserreinigungsanlage (ARA)
Bendern und der Industrie- und Ge-
werbezone in Ruggell Vergrämungsmass-
nahmen gegen Kormorane durch das Amt
für Umwelt, die Fischereiaufsicht sowie
die Jagdaufseher der jeweiligen Jagdre-
viere durchgeführt werden.
Die Kormorane werden dabei mit lauten
Knallgeräuschen beunruhigt, sodass sie
das Äschenlaichgewässer während dieser
sensiblen Zeit meiden. Möglich sind
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auch Einzelabschüsse.
Der Kormoran ist eine Vogelart, die
sich fast ausschliesslich von Fisch
ernährt und weder in Liechtenstein noch
in den umliegenden Nachbarländern
gefährdet ist - im Gegensatz zur Äsche,
die als gefährdet gilt.
Im ungünstigsten Fall könnte durch den
Jagddruck des Kormorans der Laichab-
schnitt zwischen der ARA Bendern und
der Renaturierung des Binnenkanals in
Ruggell über längere Zeit als Laich-
gebiet ausfallen. Dies wäre ein schwer-
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wiegender Verlust, da ein vergleich-
bares Äschen-Vorkommen mit Laichplätzen
wie in Liechtenstein mit etwa 2000
adulten Individuen überregional nicht
zu finden ist. Liechtenstein hat des-
halb eine besondere Verantwortung für
den Schutz der Äsche.
Die geplanten Vergrämungsaktionen wer-
den dann ausgeführt, wenn sich Kormo-
rane im Umfeld des Laichgewässers auf-
halten und auf die sich sammelnden
Äschenschwärme im Laichgewässer Jagd
machen. Die Vergrämungsaktionen sind
kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um
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den gefährdeten Äschenbestand in
Liechtenstein zu schützen. Langfristig
sind gefährdete Fischarten wie die
Äsche darauf angewiesen, dass Gewässer
in einen guten ökologischen Zustand
gebracht werden.
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