337 FL Landeskanal 28.01.2026 05:34:46 Abänderung der E-Government-Verordnung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 27. Januar 2026, die Ver-
ordnung über die Abänderung der Ver-
ordnung über den elektronischen Ge-
schäftsverkehr mit Behörden (E-Govern-
ment-Verordnung; E-GovV) verabschiedet.
Die Abänderung der genannten Verordnung
wird aufgrund einer Abänderung des
E-Government-Gesetzes (E-GovG) vor-
genommen: Die Liechtensteinische Lan-
desverwaltung betreibt neu ein Beur-
kundungs- und Beglaubigungssystem,
weshalb das Nähere hinsichtlich des
neuen elektronischen Beurkundungs- und
330 Übersicht 1/2 338 FL Landeskanal 28.01.2026 05:34:46 Abänderung der E-Government-Verordnung
Beglaubigungssystems wird mit Ver-
ordnung geregelt wird. Regelungen
wurden vor allem hinsichtlich des
Zugangs (Authentifizierung und
Sperrung), der Protokollierung sowie
der Datensicherung, -aufbewahrung und
-löschung getroffen.
Die Verordnung wird am 1. März 2026 in
Kraft treten.
330 Übersicht 2/2