INHALTSVERZEICHNIS
 339 FL Landeskanal 28.01.2026 12:20:30
   Regierung
 
   

 Leistungsvereinbarung mit
 Solargenossenschaft erneuert 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 9. Dezember 2025 beschlossen, die Leis-
 tungsvereinbarung mit der Solarge-
 nossenschaft um weitere drei Jahre, von
 2026 bis 2028, zu verlängern.
 
 Die Leistungsvereinbarung wurde am 27.
 Januar 2026 von der Leiterin des Amtes
 für Volkswirtschaft, Dr. Katja Gey, dem
 Leiter der Abteilung Energie, Jürg
 Senn, sowie von Dr. Daniel Gstöhl, Prä-
 sident der Solargenossenschaft und Andi
 Götz, Geschäftsführer der Solarge-
 nossenschaft, in Schaan unterzeichnet.

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   Regierung
 
   

 Leistungsvereinbarung mit
 Solargenossenschaft erneuert 

 Sensibilisierung für erneuerbare
 Energien 
 Ziel der Solargenossenschaft ist die
 Förderung erneuerbarer Energien, vor
 allem der Sonnen- und Windenergie. Das
 Land wird die Aktivitäten der Solarge-
 nossenschaft weiterhin mit insgesamt
 maximal CHF 50'000.- pro Jahr unter-
 stützen.
 
 Gegenstand der Vereinbarung sind ver-
 schiedene Leistungen der Solargenossen-
 schaft, mit welchen das Wissen und die
 Akzeptanz der Nutzung erneuerbarer

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   Regierung
 
   

 Leistungsvereinbarung mit
 Solargenossenschaft erneuert 

 Energien in Liechtenstein erhöht und in
 allen Gesellschaftsschichten verbreitet
 werden sollen.
 
 Die Solargenossenschaft wird dazu Ver-
 anstaltungen, wie zum Beispiel Vor-
 träge, Diskussionsrunden, Workshops und
 Exkursionen, organisieren.
 
 Zielgruppen für die Aktivitäten der So-
 largenossenschaft sind Bauherrschaften,
 Investorinnen und Investoren, einschlä-
 gig tätige Fachleute, insbesondere
 Architektinnen und Architekten, sowie

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   Regierung
 
   

 Leistungsvereinbarung mit
 Solargenossenschaft erneuert 

 Vertreterinnen von Vertreter der Poli-
 tik sowie alle am Thema interessierten
 Kreise.
 
 Bau innovativer Demonstrationsanlagen 
 Die Leistungsvereinbarung sieht vor,
 dass ein Betrag von CHF 20'000.- pro
 Jahr für die Errichtung einer oder
 mehrerer innovativen Demonstrations-
 anlagen oder einer Photovoltaikanlage
 grösser 50 kWp zur Verfügung gestellt
 wird. Mitfinanziert werden können
 Konzepte, welche die Aktivierung aller
 Arten von Doppelnutzungsflächen, wie

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   Regierung
 
   

 Leistungsvereinbarung mit
 Solargenossenschaft erneuert 

 beispielsweise Zäune, Parkflächen oder
 auch Freiflächen mit Doppelnutzung
 vorsehen.
 
  
 









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