INHALTSVERZEICHNIS
 364 FL Landeskanal 28.01.2026 12:20:51
   Regierung
 
   

 Behördliche Dokumente im
 elektronischen Geschäftsverkehr 

 Die Regierung hat am Dienstag, 27. Ja-
 nuar 2026, eine Änderung der Zustell-
 verordnung beschlossen, die am 1. Fe-
 bruar 2026 in Kraft tritt. Damit wird
 die Zustellung von behördlichen Do-
 kumenten im elektronischen Geschäfts-
 verkehr klarer geregelt und sorgt für
 mehr Rechtssicherheit. Dabei orientiert
 sich die Regierung am Verfahren, das
 sich in der physischen Zustellung von
 behördlichen Dokumenten bewährt hat.
 
 Die Anpassung ist nötig, da die bis-
 herige Rechtslage teilweise zu Un-

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   Regierung
 
   

 Behördliche Dokumente im
 elektronischen Geschäftsverkehr 

 sicherheiten führte. Das war insbe-
 sondere der Fall bei der elektronischen
 Zustellung von rechtsmittelfähigen Do-
 kumenten mit Zustellnachweis an Unter-
 nehmen, die gemäss E-Government-Gesetz
 zur elektronischen Kommunikation ver-
 pflichtet sind, aber keine qualifi-
 zierte elektronische Zustelladresse
 hinterlegt haben.
 
 Die neue Regelung legt nun klar fest,
 dass in Fällen, in denen eine ele-
 ktronische Zustellung mit Zustell-
 nachweis nicht möglich ist, ein be-

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 Behördliche Dokumente im
 elektronischen Geschäftsverkehr 

 währtes Ersatzverfahren greift: Im
 Amtsblatt wird ein Hinweis veröffen-
 tlicht, dass ein Dokument bei der zu-
 ständigen Behörde zur Abholung bereit-
 liegt. Wird dieses nicht abgeholt, gilt
 das Dokument 14 Tage nach Veröffent-
 lichung der Mitteilung im Amtsblatt als
 zugestellt. Dieses Vorgehen entspricht
 dem etablierten Verfahren bei der phy-
 sischen Zustellung und garantiert eine
 eindeutige Rechtswirkung.
 
 Die Regelung betrifft ausschliesslich
 Unternehmen. Für Privatpersonen ergeben

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 Behördliche Dokumente im
 elektronischen Geschäftsverkehr 

 sich keine Änderungen. Unternehmen
 können eine qualifizierte elektronische
 Zustelladresse hinterlegen, indem sie
 ihr Unternehmen im E-Government-Basis-
 dienst eVertretung aktivieren
 (eVertretung - Liechtensteinische
 Landesverwaltung). 
 







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Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

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Beim Teletext gibt es auf der linken Seite dieselben Navigationsmöglichkeiten wie beim TV. Die Seiten werden auch hier im Hauptbereich geöffnet. Anders als beim Fernseher können aber mehrere zusammengehörende Teletextseiten auf einmal geöffnet werden. Dies erhöht den Komfort beim Lesen. Der Benutzer kann auch eine ganze Rubrik öffnen und muss so nicht stndig weiterblättern. Das direkte Anspringen einer Seite wird mittels eines Eingabefeldes in der Mitte des Hauptbereichs ermöglicht. Auch hier können mittels "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden.

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Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein

Telefon +423 236 67 23
E-Mail office@regierung.li

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Live-Stream

Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.