343 FL Landeskanal 05.02.2026 17:50:40 Interpellationsbeantwortung betreffend
liechtensteinisches Waffenrecht
In ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Ja-
nuar 2026, hat die Regierung die Inter-
pellationsbeantwortung betreffend das
liechtensteinische Waffenrecht und ein-
er möglichen Amokbedrohung verabschie-
det.
Die Interpellation war am 23. Juli 2025
von sieben Landtagsabgeordneten ein-
gereicht und im September-Landtag 2025
an die Regierung überwiesen worden. Im
Rahmen der Interpellation wurde die
Regierung ersucht, diverse Fragen im
Zusammenhang mit dem
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liechtensteinisches Waffenrecht
liechtensteinischen Waffenrecht sowie
zu bestehenden Präventions- und Unter-
stützungsstrukturen zu beantworten.
Mit der vorliegenden Interpellations-
beantwortung nimmt die Regierung die
gestellten Fragen auf und beantwortet
sie.
Die Interpellationsbeantwortung kann
bei der Regierungskanzlei oder über
deren Internetseite (www.rk.llv.li)
bezogen werden.
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