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Asyl- und Migrationspaktes
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 3. Februar 2026, die Stel-
lungnahme zu den anlässlich der ersten
Lesung betreffend die Genehmigung und
Umsetzung des EU-Migrations- und Asyl-
pakts sowie zur Abänderung der davon
betroffenen Gesetze aufgeworfenen Fra-
gen verabschiedet.
In seiner Sitzung vom 07. November 2025
hat der Landtag die Regierungsvorlage
betreffend die Übernahme der Rechts-
grundlagen im Rahmen des EU-Migrations-
und Asylpakts sowie die Abänderungen
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Asyl- und Migrationspaktes
des Gesetzes über die Ausländer
(Ausländergesetz; AuG), des
Asylgesetzes (AsylG) und des Gesetzes
über den Verein für Menschenrechte in
Liechtenstein (VMRG) (Weiterentwicklung
des Schengen-Besitzstands) in erster
Lesung beraten.
Der Landtag sprach sich mehrheitlich
für das Eintreten auf die Vorlage aus
und hat dem Notenaustausch seine Zu-
stimmung erteilt. Mit der vorliegenden
Stellungnahme beantwortet die Regierung
die anlässlich der ersten Lesung aufge-
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Asyl- und Migrationspaktes
worfenen Fragen, soweit sie nicht
bereits anlässlich der Landtagsdebatte
beantwortet wurden.
Insbesondere legt die Regierung dar,
wie der Solidaritätsmechanismus funk-
tioniert, wie sich Liechtenstein an
diesem Mechanismus beteiligen kann und
zeigt auf, welche Elemente der gegen-
ständlichen EU-Verordnungen für Liecht-
enstein anwendbar respektive nicht an-
wendbar sind.
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Asyl- und Migrationspaktes
Der Landtag wird die Stellungnahme
voraussichtlich im März 2026 in zweiter
Lesung behandeln.
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