331 FL Landeskanal 04.03.2026 23:15:15 Weiterentwicklung des elektronischen
Gesundheitsdossiers (eGD)
Seit der Einführung im Jahr 2023 steht
das eGD mittlerweile über 45'000 Ver-
sicherten zur Verfügung - Tendenz stei-
gend. Mit der nun realisierten Anbin-
dung ausländischer Gesundheitsdienst-
leistender setzt Liechtenstein einen
weiteren Meilenstein auf dem Weg zu
einer modernen, digitalen und grenz-
überschreitend funktionierenden Gesund-
heitsversorgung.
Künftig können auch ausgewählte Ge-
sundheitsdienstleistende im Ausland
medizinische Dokumente direkt in das
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Gesundheitsdossiers (eGD)
eGD ihrer Patientinnen und Patienten in
Liechtenstein übermitteln. Die Daten-
hoheit bleibt dabei weiterhin voll-
ständig bei den Patientinnen und
Patienten.
Was bedeutet das für Patientinnen und
Patienten
Viele Liechtensteinerinnen und Liecht-
ensteiner lassen sich regelmässig in
Spitälern oder bei Fachärztinnen und
Fachärzten im benachbarten Ausland
behandeln.
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Gesundheitsdossiers (eGD)
Bislang mussten entsprechende Arzt-
berichte oder Austrittsberichte oft
separat weitergeleitet werden. Neu
können solche Dokumente direkt und
sicher im eGD gespeichert werden.
Dadurch werden bisher bestehende
Informationslücken geschlossen. Die
Dokumentation im eGD wird vollständiger
und aktueller, was sowohl der Be-
handlungsqualität als auch der
Patientensicherheit zugutekommt.
Sichere technische Schnittstelle über
SwissMedLink
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Gesundheitsdossiers (eGD)
Die technische Anbindung erfolgt über
die Schweizer Plattform SwissMedLink
des gemeinnützigen Vereins eSANITA.
Über diese Infrastruktur können künftig
medizinische Dokumente sicher und
direkt in das eGD der Patientinnen und
Patienten in Liechtenstein hochgeladen
werden. Es erfolgt kein Zugriff auf das
eGD selbst, ebenso werden keine Daten
bei eSANITA gespeichert. Die Dokumente
werden ausschliesslich verschlüsselt in
das liechtensteinische eGD-System
übertragen.
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Gesundheitsdossiers (eGD)
Bewilligungspflicht für ausländische
Gesundheitsdienstleistende
Damit Gesundheitsdienstleistende mit
Sitz im Ausland im Behandlungsfall
Daten im eGD hochladen dürfen, ist eine
vorgängige Bewilligung des Amtes für
Gesundheit vorausgesetzt.
Im Bewilligungsprozess wird insbe-
sondere geprüft, ob die Grundsätze der
Datenverarbeitung eingehalten werden
und die besonderen datenschutzrecht-
lichen Anforderungen erfüllt sind.
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Gesundheitsdossiers (eGD)
Die Datenhoheit bleibt weiterhin voll-
ständig bei den Patientinnen und Pa-
tienten, denn die Daten sind lediglich
abrufbar, sofern der ausländische Ge-
sundheitsdienstleister von der Pa-
tientin bzw. dem Patienten berechtigt
wurde. Folglich benötigen die aus-
ländischen Gesundheitsdienstleister
eine Bewilligung durch das Amt für
Gesundheit und zusätzlich auch eine
Bewilligung durch den/die Patienten/in,
wenn sie Gesundheitsdaten abrufen oder
speichern wollen.
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Gesundheitsdossiers (eGD)
Erste Anbindung erfolgt
Als erster Partner wurde das Kantons-
spital Graubünden erfolgreich ange-
bunden. Weitere für die Versorgung der
Bevölkerung relevante Spitäler der
Region sollen in Kürze folgen.
App für das eGD vorgesehen
Parallel zur technischen Erweiterung
wird aktuell eine mobile eGD-App ent-
wickelt, die Patientinnen und Patienten
künftig einen noch komfortableren Zu-
griff auf ihr elektronisches Gesund-
heitsdossier ermöglichen wird. Die App
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