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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 3. März 2026, eine Abänderung
des Mediengesetzes zur Aufhebung des
Verbots politischer Werbung im Rundfunk
beschlossen. Zusätzlich wird die Re-
vision genutzt, um im Mediengesetz eine
spezialgesetzliche Regelung für die
Entschädigung der Medienkommission und
der Ombudsstelle zu schaffen.
Nach geltender Rechtslage ist poli-
tische Werbung im Rundfunk verboten,
während sie in anderen Medien, wie
Print- oder Onlinemedien, zulässig ist.
Das Verbot politischer Werbung wurde
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bei der Schaffung des Mediengesetzes
insbesondere mit dem Aspekt der vor-
handenen Medienvielfalt begründet.
Diese Argumentation ist angesichts der
stark veränderten Medienlandschaft
nicht mehr stichhaltig. Auch entspricht
die aktuelle Rechtslage nicht dem
Grundsatz der Technologie-Neutralität
des Mediengesetzes.
Mit der Gesetzesvorlage soll daher das
Verbot politischer Werbung im Rundfunk
aufgehoben werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der
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Regierungskanzlei oder über deren
Website www.rk.llv.li bezogen werden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 3.
April 2026.
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