334 FL Landeskanal 18.03.2026 19:13:29
   Regierung
 
   

 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 17. März 2026 die Verordnung
 über die Abänderung der Verkehrszu-
 lassungsverordnung, die Verordnung über
 die Abänderung der Verkehrsversicher-
 ungsverordnung und die Verordnung be-
 treffend die Abänderung der Verordnung
 über die technischen Anforderungen an
 Strassenfahrzeuge beschlossen.
 
 Die Verordnungsänderungen erfolgen auf-
 grund des Nachvollzugs von entsprechen-
 den Rechtsanpassungen in der Schweiz
 und der Anwendung von EWR-Recht.

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   Regierung
 
   

 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 Der Grossteil der in Liechtenstein zum
 Verkehr zugelassenen Fahrzeuge beruhen
 auf einer europäischen Gesamtgeneh-
 migung. Daher sind die entsprechenden
 Verordnungsanpassungen vorzunehmen.
 
 Schnellere und unkompliziertere
 Fahrzeugzulassung 
 Mit der Abänderung der Verkehrszulass-
 ungsverordnung (VZV) wird die Fahr-
 zeugzulassung modernisiert, harmon-
 isiert und die Datenqualität durch
 elektronische Fahrzeugdatensätze
 verbessert.

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   Regierung
 
   

 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 Bis anhin können neue Fahrzeuge in
 Liechtenstein auf verschiedene Art und
 Weise eine Zulassung erhalten, zum Bei-
 spiel im Rahmen einer Typengenehmigung,
 einem Datenblatt, einer EU-Überein-
 stimmungsbescheinigung (Certficate of
 Conformity, CoC), mit Konformitäts-
 nachweisen oder durch eine technische
 Einzelprüfung.
 
 Mit der Verordnung (EU) 2018/858 vom
 30. Mai 2018 über die Genehmigung und
 die Marktüberwachung von Kraftfahrzeu-
 gen und Kraftfahrzeuganhängern sowie

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 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 von Systemen, Bauteilen und selbststän-
 digen technischen Einheiten für diese
 Fahrzeuge hat die EU seit dem 1. Sep-
 tember 2020 ein neues Fahrzeug-Typen-
 genehmigungs- und Zulassungsregime für
 Fahrzeuge der Klassen M1, N2 und O3
 (Personenwagen, Nutzfahrzeuge und
 Anhänger) eingeführt.
 
 Die Hersteller von Fahrzeugen mit einer
 einheitlichen EU-Typgenehmigung für
 alle EU-/EWR-Staaten (EU Gesamtgeneh-
 migung) werden neu verpflichtet, ab dem
 5. Juli 2026 den Genehmigungsbehörden

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 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 der EU-Mitgliedstaaten pro Fahrzeug
 eine elektronische EU-Übereinstimmungs-
 bescheinigung (eCoC) zur Verfügung zu
 stellen. Die Zulassung von solchen
 EU-gesamtgenehmigten Fahrzeugen erfolgt
 in der EU für die genannten Fahrzeug-
 klassen gestützt auf eCoC-Einzelfahr-
 zeugdatensätze.
 
 Ab Juli 2026 werden in der Europäischen
 Union für neu zugelassene Fahrzeuge
 somit nur noch elektronische Überein-
 stimmungsbescheinigungen (eCoC)
 ausgestellt. Diese ersetzen die bis-

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 339 FL Landeskanal 18.03.2026 19:13:29
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 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 herigen CoC in Papierform.
 
 Die Vorteile des eCoC sind weniger
 Papier und weniger Aufwand, da der
 Zulassungsprozess digital und damit
 einfacher und schneller wird.
 
 Fahrzeugdaten stehen allen Beteiligten
 unmittelbar elektronisch und durch ein
 einheitliches, kompatibles Datenformat
 und ebensolche Systeme zur Verfügung.
 Auch wird die Datenqualität verbessert,
 da technische Fahrzeugdaten präziser,
 fahrzeugspezifisch und dank digitaler

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 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 Signaturen fälschungssicher erfasst
 werden. Zudem werden Kosten durch
 Wegfall von Druck und Logistik einge-
 spart.
 
 Hinzu kommt, dass der Kunde für Import-
 fahrzeuge mit dem neuen eCoC keinen
 Importtermin mehr beim Amt für
 Strassenverkehr braucht. Dies ist eine
 Vereinfachung für Bevölkerung und
 erspart Zeit und Geld.
 
 Im Ergebnis wird mit dem eCoC der admi-
 nistrative Aufwand für die Fahrzeugzu-

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 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 lassung wesentlich reduziert. Her-
 steller, Importeure, Händler, Zu-
 lieferer, Spediteure, Werkstätten und
 Behörden erhalten direkten Zugriff auf
 die relevanten Fahrzeugdaten.
 
 Vereinfachung der Zulassung und
 Reduzierung des Prüfumfangs 
 Mit der Abänderung der Verordnung über
 die technischen Anforderungen an Stras-
 senfahrzeuge (VTS) wird die Zulassung
 mittels eCoC auch hier abgebildet. Zu-
 dem werden neue Definitionen betreffend
 vollständige und vervollständigte

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 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 (mehrstufig gebaute) Fahrzeuge,
 Begriffsklärungen und redaktionelle
 Anpassung alter Begrifflichkeiten
 vorgenommen.
 
 Schliessung einer Regelungslücke 
 Im Rahmen der Abänderung der Verkehrs-
 versicherungsverordnung (VVV) wird eine
 Regelungslücke geschlossen, die es
 ermöglichte, die leistungsabhängige
 Schwerverkehrsabgabe LSVA zu umgehen,
 indem leichte Sattelschlepper mit
 schweren Anhängern kombiniert wurden.
 Neu werden nebst schweren

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   Regierung
 
   

 Verordnungen zum
 Strassenverkehrsgesetz 

 Motorfahrzeugen auch zusätzlich schwere
 Transportanhänger erfasst. Als "schwer"
 wird für beide Fahrzeugarten ein
 Gewicht über 3,5?t definiert.
 
 Die Verordnungsänderungen treten am 1.
 Juli 2026 in Kraft.
 







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