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Transparenz und Offenlegung von
Parteispenden
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 14. April 2026, den Bericht
und Antrag betreffend die Vorprüfung
der parlamentarischen Initiative für
Transparenz und Offenlegung von Partei-
spenden ab 10'000 CHF der Abgeordneten
Thomas Rehak, Erich Hasler, Martin
Seger, Marion Kindle-Kühnis, Achim Vogt
und Simon Schächle vom 6. März 2026
verabschiedet.
Bevor eine parlamentarische Initiative
im Landtag behandelt werden kann, ist
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Transparenz und Offenlegung von
Parteispenden
es gesetzlich vorgesehen, dass die Re-
gierung eine Vorprüfung vornimmt. Sie
prüft dabei, ob die Initiative mit der
Verfassung und den bestehenden Staats-
verträgen übereinstimmt und in form-
eller Hinsicht den legistischen Grund-
sätzen entspricht.
Ergebnis der Vorprüfung
Die Regierung kommt nach erfolgter Prü-
fung zum Ergebnis, dass die parlamen-
tarische Initiative sowohl mit der
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Transparenz und Offenlegung von
Parteispenden
Verfassung als auch mit den bestehenden
Staatsverträgen vereinbar ist.
Sie hält weiter fest, dass die legis-
tische Prüfung der Vorlage durchgeführt
wurde und legistische Korrekturen ins-
besondere beim Gesetzestitel, beim In-
gress, bei der Änderungsanweisung zu
Art. 6 Abs. 5 Bst. f, bei Art. 6a,
6abis und 6b sowie beim Inkrafttreten
vorzunehmen waren. Inhaltich beschränkt
sich die Regierung auf einige kurze
Ausführungen zu einer Begrifflichkeit,
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Transparenz und Offenlegung von
Parteispenden
zum Inkrafttreten sowie zur Prüfung der
verpflichtenden Offenlegung.
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