INHALTSVERZEICHNIS
 342 FL Landeskanal 13.05.2026 01:04:58
   Regierung
 
   

 Einführung von fixen
 Abstimmungssonntagen 

 Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 12. Mai 2026, die Stellung-
 nahme zu den anlässlich der ersten
 Lesung betreffend die Abänderung des
 Volksrechtegesetzes (VRG) (Einführung
 von fixen Abstimmungssonntagen) aufge-
 worfenen Fragen verabschiedet.
 
 In seiner Sitzung vom 8. November 2024
 hat der Landtag den Bericht und Antrag
 Nr. 113/2024 betreffend die Abänderung
 des Volksrechtegesetzes (Einführung von
 fixen Abstimmungssonntagen) in erster
 Lesung beraten und das Eintreten mit 23

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 Einführung von fixen
 Abstimmungssonntagen 

 Stimmen beschlossen. Die Vorlage geht
 auf eine vom Landtag am 1. März 2023
 überwiesene Motion zur Einführung von
 fixen Wahl- und Abstimmungssonntagen
 zurück.
 
 Der Regierungsentwurf sieht vor, im
 Volksrechtegesetz die rechtlichen
 Grundlagen für ein System fixer Abstim-
 mungssonntage zu schaffen. Die Grund-
 züge der Neuregelung werden in einem
 neuen Artikel verankert (Art. 25a VRG).
 Gestützt auf diesen soll die Regierung
 die konkreten Abstimmungstermine auf

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 Einführung von fixen
 Abstimmungssonntagen 

 Verordnungsstufe festlegen. Vorgesehen
 ist, dass grundsätzlich vier im Voraus
 bestimmte Sonntage pro Jahr für Volks-
 abstimmungen zur Verfügung stehen. Die
 bestehenden Fristen für das Zustande-
 kommen von Referendums- und Initiativ-
 begehren bleiben unverändert; angepasst
 werden lediglich die Fristen und Moda-
 litäten für die Anordnung und Durch-
 führung der Volksabstimmung.
 
 In der ersten Lesung wurde die Vorlage
 vom Landtag mehrheitlich positiv
 aufgenommen.

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 Einführung von fixen
 Abstimmungssonntagen 

 Hervorgehoben wurden insbesondere die
 verbesserte Planbarkeit von Volksab-
 stimmungen und die Entlastung der
 Gemeinden und Wahl- bzw. Abstimmungs-
 kommissionen. Kritisch diskutiert
 wurden die Ausgestaltung der Ausnahme-
 regelung zu den fixen Abstimmungster-
 minen, mögliche längere Intervalle bis
 zur Volksabstimmung in Wahljahren, die
 Dauer der Vorprüfung von Volksbegehren
 im Lichte der Pflicht zur "sofortigen"
 Prüfung sowie die Auswirkungen auf
 Referenden über Finanzbeschlüsse.
 

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 Einführung von fixen
 Abstimmungssonntagen 

 Mit der nun verabschiedeten Stellung-
 nahme zur zweiten Lesung hält die Re-
 gierung an der grundsätzlichen Stoss-
 richtung der Vorlage fest.
 
 Sie präzisiert insbesondere die Er-
 läuterungen zur Regel-Ausnahme-Syste-
 matik bei den fixen Abstimmungstagen
 und stellt klar, dass fixe Termine den
 Regelfall bilden, in sachlich begrün-
 deten Ausnahmefällen aber ein Abweichen
 möglich sein soll. Zudem bekräftigt die
 Regierung die bisherige Auslegung der
 Pflicht zur unverzüglichen Vorprüfung

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 Einführung von fixen
 Abstimmungssonntagen 

 von Volksbegehren und erläutert, wie
 die verlängerte Frist für die Durch-
 führung von Volksabstimmungen mit der
 neuen Systematik fixer Abstimmungs-
 termine zusammenspielt.
 
 Der Landtag wird die Stellungnahme
 voraussichtlich in seiner Sitzung im
 Juni 2026 im Rahmen der zweiten Lesung
 der Vorlage beraten.
 
 
 


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