348 FL Landeskanal 13.05.2026 01:03:15 Abänderung des Mediengesetzes
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 12. Mai 2026, eine Abänderung
des Mediengesetzes zur Aufhebung des
Verbots politischer Werbung im Rundfunk
beschlossen. Zusätzlich wird die Revi-
sion genutzt, um im Mediengesetz eine
spezialgesetzliche Regelung für die
Entschädigung der Medienkommission und
der Ombudsstelle zu schaffen.
Nach geltender Rechtslage ist politi-
sche Werbung im Rundfunk verboten,
während sie in anderen Medien, wie
Print- oder Onlinemedien, zulässig ist.
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Das Verbot politischer Werbung wurde
bei der Schaffung des Mediengesetzes
insbesondere mit dem Aspekt der vor-
handenen Medienvielfalt begründet.
Diese Argumentation ist angesichts der
stark veränderten Medienlandschaft
nicht mehr stichhaltig. Auch entspricht
die aktuelle Rechtslage nicht dem
Grundsatz der Technologieneutralität
des Mediengesetzes.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die
Gesetzesänderung durchwegs positiv
aufgenommen und als notwendige und
zeitgemässe Anpassung an die heutige
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Medienrealität und die veränderte
Mediennutzung ausdrücklich begrüsst.
Der Landtag wird die Vorlage voraus-
sichtlich im Juni in erster Lesung
behandeln.
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