339 FL Landeskanal 28.05.2026 17:57:23 Neue Angemessenheitsbeschlüsse der
EU-Kommission in die
Datenschutzverordnung übernommen
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
Dienstag, 26. Mai 2026 Anhang 1 der
Datenschutzverordnung angepasst, um
neue Angemessenheitsbeschlüsse der
EU-Kommission zu übernehmen.
Das Datenschutzgesetz und die Daten-
schutzverordnung setzen zentrale Vor-
gaben der europäischen Datenschutz-
bestimmungen (DSGVO und Polizeiricht-
linie) in Liechtenstein um. Ein wi-
chtiger Bestandteil ist die Übernahme
von sogenannten Angemessenheitsbe-
330 Übersicht 1/3 340 FL Landeskanal 28.05.2026 17:57:23 Neue Angemessenheitsbeschlüsse der
EU-Kommission in die
Datenschutzverordnung übernommen
schlüssen der Europäischen Kommission.
Mit diesen kann die Europäische Kommis-
sion feststellen, dass Drittländer oder
internationale Organisationen ein ange-
messenes Datenschutzniveau gewährlei-
sten. Solche Beschlüsse sind auch im
Rahmen des EWR-Abkommens für Liechten-
stein verbindlich und werden in Anhang
1 der Datenschutzverordnung aufgeführt.
Die Regierung hat nun folgende neue
bzw. aktualisierte Beschlüsse der
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EU-Kommission in die
Datenschutzverordnung übernommen
EU-Kommission in Bezug auf folgende
Drittstaaten bzw. internationale
Organisationen in die Datenschutzver-
ordnung aufgenommen: Europäische
Patentorganisation (Durchführungsbe-
schluss (EU) 2025/1382 vom 15. Juli
2025); Vereinigtes Königreich (Verlän-
gerung des bestehenden Angemessenheits-
beschlusses von 2021 mit Durchführungs-
beschluss (EU) 2025/2574 vom 19. Dezem-
ber 2025); Brasilien (Durchführungsbe-
schluss (EU) 2026/179 vom 26. Januar
2026).
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