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Wertpapierabwicklung und Marktaufsicht
Die Regierung hat in der Sitzung vom
Dienstag, 2. Juni 2026, den Bericht und
Antrag betreffend die Abänderung des
EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetz
zes (EWR-ZVDG) und des EWR-Leerver-
kaufsverordnung-Durchführungsgesetzes
(EWR-LVDG) verabschiedet.
Die Vorlage dient der Durchführung der
Verordnung (EU) 2023/2845 (CSDR-Refit),
mit der die Verordnung (EU) Nr.
909/2014 über Zentralverwahrer (CSDR)
sowie die Verordnung (EU) Nr. 236/2012
über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte
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Wertpapierabwicklung und Marktaufsicht
derivativer Verträge zur Absicherung
bzw. Übertragung des Ausfallrisikos
eines Schuldners (Credit Default Swaps)
geändert werden.
Mit der CSDR-Refit wurden auf euro-
päischer Ebene Anpassungen im Bereich
der Wertpapierabwicklung, der grenz-
überschreitenden Dienstleistungser-
bringung sowie der aufsichtsrechtlichen
Zusammenarbeit vorgenommen.
Zentralverwahrer nehmen dabei eine
Schlüsselfunktion für das reibungslose
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Wertpapierabwicklung und Marktaufsicht
Funktionieren der Kapitalmärkte ein.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung
werden im EWR-Zentralverwahrer-
Durchführungsgesetz (EWR-ZVDG) ins-
besondere Doppelregelungen bereinigt,
Strafbestimmungen systematisch neu
gefasst und an das geltende Finanz-
marktrecht angepasst sowie bestehende
Sanktionsmechanismen präzisiert.
Gleichzeitig wird eine konsistente
Ausgestaltung der verwaltungsrecht-
lichen Sanktionen im Einklang mit
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Wertpapierabwicklung und Marktaufsicht
anderen finanzmarktrechtlichen Erlassen
sichergestellt. Ergänzend dazu wird das
EWR-Leerverkaufsverordnung-Durchführungs
sgesetz (EWR-LVDG) angepasst.
Neu wird das Unterlassen eines
ordnungsgemässen Eindeckungsverfahrens
ausdrücklich als Übertretung erfasst,
womit bestehende Pflichten klarer
abgesichert werden.
Mit den vorgesehenen Anpassungen wird
das liechtensteinische Recht sachge-
recht weiterentwickelt und an die
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Wertpapierabwicklung und Marktaufsicht
aktuellen EWR-rechtlichen Vorgaben
angepasst. Die Vorlage trägt zur
Rechtssicherheit bei und schafft klare
Rahmenbedingungen für die Marktteil-
nehmer, ohne neue Kernaufgaben oder
zusätzliche Belastungen für die Ver-
waltung zu begründen.
Das Inkrafttreten der Vorlage ist vom
entsprechenden EWR-Übernahmebeschluss
abhängig. Die erste Lesung der Vorlage
im Landtag ist für September 2026
vorgesehen.
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Wertpapierabwicklung und Marktaufsicht
Der von der Regierung verabschiedete
Bericht und Antrag kann bei der Re-
gierungskanzlei bezogen werden.
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