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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
Dienstag, 26. Mai 2026, eine Abänderung
der Verordnung über spezifisch ge-
schützte Pflanzen- und Tierarten ge-
nehmigt und den Schutzstatus des Wolfes
von "streng geschützt" auf "geschützt"
herabgestuft.
Mit dieser Abänderung übernimmt Liecht-
enstein die entsprechende Herabstufung,
die vom Ständigen Ausschuss des Über-
einkommens vom 19. September 1979 über
die Erhaltung der wildlebenden Pflanzen
und Tiere (Berner Konvention) am 6.
Dezember 2024 beschlossen wurde und am
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6. März 2025 in Kraft getreten ist.
Die Berner Konvention ist ein völ-
kerrechtliches Übereinkommen des
Europarates. Sie verfolgt das Ziel, die
wildlebenden Pflanzen und Tiere und
ihre natürlichen Lebensräume zu
erhalten sowie die Zusammenarbeit in
diesem Bereich zu fördern.
Dem Übereinkommen sind 50 Länder und
die Europäische Union beigetreten. Für
Liechtenstein ist das Übereinkommen
seit dem 1. Juni 1982 in Kraft.
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Mit der Herabstufung wird den Ent-
wicklungen sowie der Ausbreitung der
europäischen Wolfspopulationen in den
letzten rund dreissig Jahren Rechnung
getragen.
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