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Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
9. Juni 2026 die Ausführungsbe-
stimmungen zur Umsetzung des EU-Migra-
tions- und Asylpakts verabschiedet.
Der EU-Migrations- und Asylpakt ver-
folgt das Ziel, das europäische Mi-
grations- und Asylsystem effizienter,
krisenresistenter und kohärenter
auszugestalten.
Für Liechtenstein sind dabei insbe-
sondere die Weiterentwicklung des
Dublin-Systems, die Reform des Eurodac-
Systems sowie die Einführung eines
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neuen Überprüfungsverfahrens von
besonderer Bedeutung.
Zur Konkretisierung der bereits be-
schlossenen Gesetzesänderungen werden
die Asylverordnung (AsylV), die Ver-
ordnung über das zentrale Visa-Infor-
mationssystem und das nationale Visums-
ystem (VISV), die Verordnung über den
Vollzug der Weg- und Ausweisung von
ausländischen Personen (VVWA) sowie die
Verordnung über die Zulassung und den
Aufenthalt von Ausländern (ZAV)
angepasst.
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Zusätzlich wird eine neue Verordnung
über Eurodac (EurodacV) erlassen.
Die Anpassungen dienen insbesondere der
Weiterentwicklung der Dublin-Zusammen-
arbeit durch raschere Zuständigkeitsbe-
stimmungen und effizientere Über-
stellungsverfahren.
Bereits nach geltendem Recht erfolgt
die Wegweisung, wenn ein anderer
Dublin-Staat für die Durchführung des
Asylverfahrens zuständig ist. Die
bestehenden Regelungen zum Vollzug
sowie zur Nutzung des
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Visa-Informationssystems werden
entsprechend an die neuen unions-
rechtlichen Vorgaben angepasst.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
Reform des Eurodac-Systems. Künftig
sollen zusätzliche biometrische und
alphanumerische Daten erfasst werden,
um Zuständigkeiten rascher feststellen
sowie irreguläre Migration wirksamer
erfassen zu können.
Ergänzt werden diese Massenahmen durch
das neue Überprüfungsverfahren, das der
einheitlichen Identifizierung und
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Registrierung von Personen sowie der
Durchführung von Gesundheits-,
Sicherheits- und Vulnerabilitäts-
prüfungen dient.
Mit den Verordnungsanpassungen schafft
die Regierung die administrativen und
organisatorischen Voraussetzungen für
den Vollzug der neuen Regelungen. Die
Umsetzung soll zu effizienteren Ver-
fahren, einer verbesserten Zusammen-
arbeit im Dublin-Raum sowie zu einer
weiteren Stärkung der Sicherheit und
Funktionsfähigkeit des europäischen
Migrationssystems beitragen.
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