335 FL Landeskanal 19.06.2026 19:29:27
   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zum
 Krankenversicherungsgesetz 

 Vernehmlassungsbericht zur Abänderung
 des Gesetzes über die Krankenversich-
 erung (KVG) und des Gesundheitsgesetzes
 (GesG) verabschiedet. Mit der Vorlage
 will sie die langfristige Finanzierbar-
 keit des liechtensteinischen Gesund-
 heitssystems sichern, die hohe Versor-
 gungsqualität erhalten und die Steuer-
 ung des Systems gezielt weiterentwick-
 eln.
 
 Im Zentrum der Reform stehen zwei Mass-
 nahmenpakete: ein Zukunftspaket und ein
 Kostendämpfungspaket.

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zum
 Krankenversicherungsgesetz 

 Ein drittes Bündel unter dem Titel
 "Versorgung 2030" soll in einem näch-
 sten Schritt vertieft werden. Ziel der
 nun vorgeschlagenen Änderungen ist es,
 Fehlanreize in der Finanzierung abzu-
 bauen, die Eigenverantwortung weiter zu
 stärken und die vorhandenen Ressourcen
 im Gesundheitswesen wirksamer einzu-
 setzen.
 
 Ein zentrales Element ist die Einfüh-
 rung der einheitlichen Finanzierung
 ambulanter und stationärer Leistungen
 (EFAS). Künftig sollen ambulante und

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zum
 Krankenversicherungsgesetz 

 stationäre Behandlungen nach demselben
 Finanzierungsschlüssel getragen werden.
 Damit sollen Fehlanreize reduziert und
 eine stärker koordinierte sowie ambu-
 lant ausgerichtete Versorgung gefördert
 werden. Vorgesehen ist ein kostenneu-
 traler Finanzierungsschlüssel von 69
 Prozent durch die Krankenversicherungen
 und 31 Prozent durch das Land.
 
 Gleichzeitig soll der Risikoausgleich
 zwischen den Krankenkassen verfeinert
 werden, damit Unterschiede in der Ver-
 sichertenstruktur gerechter berück-

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 Vernehmlassungsbericht zum
 Krankenversicherungsgesetz 

 sichtigt werden.
 
 Das Kostendämpfungspaket umfasst unter
 anderem die stärkere Förderung von Ge-
 nerika und Biosimilars, die Vereinheit-
 lichung der Kostenbeteiligung, die
 Stärkung des Wirtschaftlichkeitsver-
 fahrens sowie die Weiterentwicklung der
 Kostenziele.
 
 Zudem sollen Versicherte gezielter über
 kostengünstige Leistungen und geeignete
 Versicherungsmodelle informiert werden.
 Weitere Massnahmen betreffen die ge-

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zum
 Krankenversicherungsgesetz 

 setzliche Verankerung der Leistungs-
 kommission, die Begleitung der neuen
 ambulanten Tarifstruktur TARDOC, die
 Anpassung des Labortarifs an die
 Schweiz sowie einen institutionali-
 sierten Dialog mit den Akteuren des
 Gesundheitswesens, in Form von regel-
 mässigen "Runden Tischen".
 
 Auch die Weiterentwicklung der Gesund-
 heitsberufe ist Teil der Vorlage:
 Pflegefachpersonen mit erweiterter
 klinischer Kompetenz sowie Apotheker-
 innen und Apotheker sollen künftig

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   Regierung
 
   

 Vernehmlassungsbericht zum
 Krankenversicherungsgesetz 

 stärker in die Grundversorgung einge-
 bunden werden. Die Vernehmlassungsfrist
 läuft bis zum 17. August 2026.
 
 
 









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