362 FL Landeskanal 10.07.2026 19:26:28
   Regierung
 
   

 Allgemeinverbindlicherklärung von
 Gesamtarbeitsverträgen 

 Die Regierung hat in ihren Sitzungen
 vom 30. Juni und 7. Juli 2026 im
 Bereich der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
 15 Verordnungen zur Allgemeinverbind-
 licherklärung erlassen.
 
 Für das Informatikgewerbe, das Metall-
 gewerbe und den Personalverleih wurden
 je ein neuer Gesamtarbeitsvertrag und
 eine Lohn- und Protokollvereinbarung
 allgemeinverbindlich erklärt.
 
 Für folgende acht Branchen wurde je
 eine neue Lohn- und Protokollverein-

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 363 FL Landeskanal 10.07.2026 19:26:28
   Regierung
 
   

 Allgemeinverbindlicherklärung von
 Gesamtarbeitsverträgen 

 barung allgemeinverbindlich erklärt:
 das Gipser-, Maler- und Gerüstbauge-
 werbe, das Gärtner- und Floristenge-
 werbe, das Zimmermeister- und Dach-
 deckergewerbe, das Schreinergewerbe,
 das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe,
 das Elektro-, Elektronik- und Medien-
 technikgewerbe, das Gebäudereinigungs-
 und Hauswartdienstegewerbe sowie das
 Raumausstatter- und Bodenlegergewerbe.
 
 Für die oben genannten und die folgen-
 den vier weiteren Branchen wurde der im
 GAV vorgesehene Anspruch auf drei Tage

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 364 FL Landeskanal 10.07.2026 19:26:28
   Regierung
 
   

 Allgemeinverbindlicherklärung von
 Gesamtarbeitsverträgen 

 bezahlten Vaterschaftsurlaub bis zum
 31. März 2027 ausgesetzt: das Autoge-
 werbe, das Baumeister- und Pflästerer-
 gewerbe, das Detailhandelsgewerbe sowie
 das Haustechnik- und Spenglergewerbe.
 
 Die neuen Bestimmungen gelten ab 1.
 August 2026.
 
 
 




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Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

Hilfe

Die Anwendung ermöglicht Einsicht in die Inhalte, welche aktuell von der Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung im Liechtensteiner Landeskanal publiziert werden. Die Inhalte werden stets zeitgleich am Fernseher und im Internet publiziert. Die Internetanwendung bietet zusätzliche Funktionen, wie ein Inhaltsverzeichnis oder eine Suche, um die Navigation durch die Inhalte benutzerfreundlicher zu gestalten. Zur besseren Wiedererkennung wurde das Design der Inhalte im Internet gleichgehalten wie im Fernseher.

TV

Auf der linken Seite befindet sich das Inhaltsverzeichnis, welches die Informationen nach Rubriken gegliedert auflistet. Durch Klick auf eine Information wird diese im Hauptbereich geöffnet. Dieser bietet noch zusätzliche Navigationshilfen. So können mittels eines "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden. Eine Abspielfunktion sorgt dafür, dass die Nachrichten, wie vom Fernseher gewohnt, nach einer gewissen Zeit automatisch wechseln.

Teletext

Beim Teletext gibt es auf der linken Seite dieselben Navigationsmöglichkeiten wie beim TV. Die Seiten werden auch hier im Hauptbereich geöffnet. Anders als beim Fernseher können aber mehrere zusammengehörende Teletextseiten auf einmal geöffnet werden. Dies erhöht den Komfort beim Lesen. Der Benutzer kann auch eine ganze Rubrik öffnen und muss so nicht stndig weiterblättern. Das direkte Anspringen einer Seite wird mittels eines Eingabefeldes in der Mitte des Hauptbereichs ermöglicht. Auch hier können mittels "Vor" und "Zurück" Button Nachrichten durchblättert werden.

Kontakt

Information und Kommunikation der Regierung

Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein

Telefon +423 236 67 23
E-Mail office@regierung.li

Anregungen und Kritik zu dieser Internetdienstleistung nehmen wir gern über die E-Mail-Adresse office@regierung.li entgegen.

Live-Stream

Ab Sonntag um 12.30 Uhr wird die Live-Sendung mit den aktuellen Resultaten aus den Gemeinden, interessanten Studiogästen, Interviews und Analysen sowie der anschliessenden „Elefantenrunde“ mit Parteiverantwortlichen und Regierungschefkandidaten als Live-Stream übertragen.