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   Regierung
 
   

 Schutzstatus S wird angepasst 

 Infolge des russischen Angriffskriegs
 auf die Ukraine mit Beginn am 24. Fe-
 bruar 2022 und der anschliessenden
 grossen Fluchtbewegung hat die Re-
 gierung erstmals den Schutzstatus S
 aktiviert.
 
 Ziel war es, das liechtensteinische
 Asylsystem zu entlasten und den schutz-
 suchenden Personen möglichst schnell
 Klarheit über ihren Status in Liechten-
 stein zu verschaffen. Derzeit verfügen
 rund 4.8 Mio. Geflüchtete aus der
 Ukraine über einen aktiven temporären
 Schutzstatus im Schengen-Raum.

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 Schutzstatus S wird angepasst 

 In Liechtenstein halten sich derzeit
 rund 950 Schutzsuchende auf. Über 1'500
 Personen stellten seit Kriegsausbruch
 ein Schutzgesuch in Liechtenstein,
 wobei knapp 600 Personen wieder
 ausgereist sind.
 
 Liechtenstein stimmt sich hinsichtlich
 der Schutzgewährung eng mit der EU
 sowie der Schweiz ab. Die EU hat be-
 schlossen, die Schutzgewährung um ein
 weiteres Jahr bis mindestens März 2028
 zu verlängern. Auch in Liechtenstein
 ist die individuelle Schutzgewährung
 jeweils auf ein Jahr befristet, wobei

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 Schutzstatus S wird angepasst 

 die liechtensteinische Ukraine-SchutzV
 analog der Schweiz unbefristet gilt und
 durch die Regierung mit Verordnung
 aufgehoben werden muss.
 
 In Anlehnung an den Entscheid der EU
 hat die Regierung beschlossen, dass die
 Ukraine-Schutzverordnung nicht vor März
 2028 aufgehoben werden soll.
 
 Neben einer Verlängerung der Schutzge-
 währung um ein weiteres Jahr sieht die
 EU neu zudem vor, die allgemeine Ver-
 teidigungsfähigkeit der Ukraine zu
 berücksichtigen.

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 Schutzstatus S wird angepasst 

 
 So soll neu ankommenden Personen, die
 von den ukrainischen Behörden wegen
 militärischer Verpflichtungen keine
 Genehmigung zum Verlassen der Ukraine
 haben, künftig in der Regel kein
 vorübergehender Schutz gewährt werden.
 
 Zur Vermeidung eines Regelungsgefälles
 hat die Regierung die analoge Anpassung
 der Ukraine-Schutzverordnung be-
 schlossen. Personen, die bereits über
 einen Schutzstatus in Liechtenstein
 verfügen, sind von der neuen Regelung
 nicht betroffen und behalten ihren

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 Schutzstatus S wird angepasst 

 Schutzstatus. Die neue Regelung tritt
 per 21. Juli 2026 in Kraft.
 













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