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Russland
Die Regierung hat am 28. Juli 2026 eine
Anpassung der Verordnung über
Massnahmen im Zusammenhang mit der
Situation in der Ukraine beschlossen.
Mit dieser Anpassung wird ein erster
Teil des 21. Sanktionspakets gegenüber
Russland autonom nachvollzogen. Damit
setzt die Regierung ihre bisherige
Sanktionspolitik konsequent fort.
Angesichts der anhaltenden militä-
rischen Aggression Russlands gegen die
Ukraine haben die EU-Mitgliedsstaaten
am 23. Juli 2026 das 21. Sanktionspaket
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Russland
gegenüber Russland verabschiedet. Im
Rahmen des Pakets hat die EU Reise- und
Finanzsanktionen gegen 48 Personen und
168 Organisationen verhängt. Die neuen
Listungen betreffen insbesondere
Akteure des russischen Finanz-,
Energie- und Militärsektors, darunter
94 Banken, Unternehmen der Schatten-
flotte und des Ölsektors sowie
Drohnen-Produzenten. Zudem wurden
Personen sanktioniert, die an der
Verbreitung von Kriegspropaganda,
schweren Menschenrechtsverletzungen
oder Kriegsverbrechen beteiligt sind.
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Russland
Die Regierung hat am 28. Juli 2026
beschlossen, diese Listungen in die
nationale Sanktionsverordnung zu
übernehmen.
Gleichentags hat die Regierung eine
Anpassung der Verordnung über
Massnahmen gegenüber Belarus
beschlossen. Mit dieser Anpassung
wurden die von der EU erlassenen
Finanz- und Reisesanktionen gegen zwei
Organisationen autonom nachvollzogen.
Die restriktiven Massnahmen sind Teil
eines Pakets, mit denen die EU
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Russland
sicherstellt, dass Sanktionen gegenüber
Russland nicht über Belarus umgangen
werden können.
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