116 FL Landeskanal 31.07.2026 00:19:23 Feuerverbot: Unbedingt einhalten
Aufgrund der anhaltenden ausseror-
dentlichen Trockenperiode herrscht in
Liechtenstein eine sehr grosse Flur-
und Waldbrandgefahr (Stufe 5).
Es gilt deshalb bis auf Widerruf ein
absolutes Feuerverbot im Freien.
Verbotene Tätigkeiten
* Entzünden von Feuer im Freien
* Entfachen jeglicher Holz- und Kohle-
grills, Feuerschalen, Feuertonnen oder
anderer Feuerstellen
* Betrieb von benzinbetriebenen Koch-
geräten
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* Rauchen im Wald
* Wegwerfen von Raucherwaren und
Zündhölzern im Freien
* Anzünden von Kerzen im Freien
* Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper,
Vulkane oder bengalischer Zündhölzer
* Entzünden von Höhenfeuern
* Steigenlassen von Himmelslaternen,
Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-
oder Wunschlaternen
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