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 Dritter Länderbericht zum UN-Pakt 

 Am 4. August hat Liechtenstein seinen
 dritten Länderbericht zur Umsetzung des
 UN-Paktes über bürgerliche und poli-
 tische Rechte (UN-Pakt II) eingereicht.
 Der Bericht behandelt den Zeitraum von
 August 2017 bis Mai 2026.
 
 Der Bericht wurde vom Amt für Auswär-
 tige Angelegenheiten in Zusammenarbeit
 mit den fachlich zuständigen Ämtern und
 unter Berücksichtigung von Informa-
 tionen über die Tätigkeiten diverser
 Nichtregierungsorganisationen erstellt.
 Der UN-Pakt II trat am 10. März 1999
 für Liechtenstein in Kraft.

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 Dritter Länderbericht zum UN-Pakt 

 Der UN-Pakt II verpflichtet die Ver-
 tragsstaaten, die Achtung und Gewähr-
 leistung der bürgerlichen und poli-
 tischen Rechte sicherzustellen. Dazu
 zählen unter anderem das Recht auf
 Leben, das Verbot von Folter und
 Sklaverei, die persönliche Freiheit und
 Sicherheit, das Recht auf ein faires
 Verfahren, die Gedanken-, Gewissens-
 und Religionsfreiheit, die Meinungs-
 und Ausdrucksfreiheit sowie die
 politische Teilhabe.
 
 Der dritte Länderbericht Liechtensteins
 erläutert die in der Berichtsperiode

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 Dritter Länderbericht zum UN-Pakt 

 erfolgten gesetzlichen, administrativen
 und sonstigen Massnahmen zur Umsetzung
 des UN-Paktes II.
 
 Er enthält allgemeine Informationen zur
 nationalen Menschenrechtssituation
 sowie Ausführungen zum Verfassungs- und
 Rechtsrahmen, zur nationalen Menschen-
 rechtsinstitution, zur Korruptionsbe-
 kämpfung, zur Nichtdiskriminierung und
 Gleichstellung sowie zu weiteren
 menschenrechtlichen Themenbereichen.
 
 Aufgrund der Breite des Paktes deckt
 der Bericht eine Vielzahl von Themen

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 460 FL Landeskanal 06.08.2026 00:24:51
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 Dritter Länderbericht zum UN-Pakt 

 ab. Dazu gehören unter anderem die
 Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund
 sexueller Orientierung oder Ge-
 schlechtsidentität, die Gleichstellung
 der Geschlechter, Gewalt gegen Frauen
 und häusliche Gewalt, sexuelle und
 reproduktive Rechte, die Behandlung von
 Personen in Haft, die Bekämpfung von
 Menschenhandel, Fragen im Zusammenhang
 mit Migration, Flucht, Asyl und
 Staatenlosigkeit, der Zugang zur Justiz
 sowie die Religions-, Meinungs- und
 Ausdrucksfreiheit und die Teilhabe am
 öffentlichen Leben.
 

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 Dritter Länderbericht zum UN-Pakt 

 Der vollständige Bericht ist auf der
 Website des Amts für Auswärtige
 Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter
 der Rubrik "Publikationen und Berichte
 > Berichte > Menschenrechte allgemein"
 abrufbar.
 









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