119 FL Landeskanal 22.08.2026 11:53:53 Aufhebung absolutes Feuerverbot
Aufgrund der in den letzten Tagen ge-
fallenen Niederschläge kann das absolu-
te Feuerverbot im Freien in Liechten-
stein per sofort aufgehoben werden. Das
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
bleibt hingegen bis auf Weiteres
bestehen.
Die gefallenen Niederschläge lassen die
Aufhebung des absoluten Feuerverbotes
im Freien zu. Deshalb hat die Regierung
auf Antrag des Amtes für Bevölkerungs-
schutz entschieden, das am 8. Juli 2026
erlassene absolute Feuerverbot per
sofort aufzuheben.
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Da aufgrund der ausserordentlichen
Trockenheit für eine Entspannung der
Waldbrandgefahr ergiebigere Regenmengen
erforderlich sind, bleibt das am 24.
Juni 2026 erlassene Feuerverbot im Wald
und in Waldesnähe weiterhin bestehen.
Es herrscht weiterhin eine grosse
Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Über
eine Aufhebung dieses Verbotes kann
erst nach weiteren, grösseren Nieder-
schlägen befunden werden. Das Entzünden
von offenem Feuer und das Rauchen im
Wald und in Waldesnähe bleibt damit
weiterhin bis auf Widerruf verboten.
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Grillstellen, auch fest eingerichtete,
im Wald und in Waldesnähe (Abstand min-
destens 50 Meter) dürfen nicht benützt
werden. Raucherwaren und glimmende Ge-
genstände dürfen nicht weggeworfen
werden.
Die Regierung bedankt sich für das dem
absoluten Feuerverbot entgegengebrachte
Verständnis.
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