119 FL Landeskanal 22.08.2026 11:53:53
   Aktuell
 
   

 Aufhebung absolutes Feuerverbot 

 Aufgrund der in den letzten Tagen ge-
 fallenen Niederschläge kann das absolu-
 te Feuerverbot im Freien in Liechten-
 stein per sofort aufgehoben werden. Das
 Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
 bleibt hingegen bis auf Weiteres
 bestehen.
 
 Die gefallenen Niederschläge lassen die
 Aufhebung des absoluten Feuerverbotes
 im Freien zu. Deshalb hat die Regierung
 auf Antrag des Amtes für Bevölkerungs-
 schutz entschieden, das am 8. Juli 2026
 erlassene absolute Feuerverbot per
 sofort aufzuheben.

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 120 FL Landeskanal 22.08.2026 11:53:53
   Aktuell
 
   

 Aufhebung absolutes Feuerverbot 

 Da aufgrund der ausserordentlichen
 Trockenheit für eine Entspannung der
 Waldbrandgefahr ergiebigere Regenmengen
 erforderlich sind, bleibt das am 24.
 Juni 2026 erlassene Feuerverbot im Wald
 und in Waldesnähe weiterhin bestehen.
 
 Es herrscht weiterhin eine grosse
 Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Über
 eine Aufhebung dieses Verbotes kann
 erst nach weiteren, grösseren Nieder-
 schlägen befunden werden. Das Entzünden
 von offenem Feuer und das Rauchen im
 Wald und in Waldesnähe bleibt damit
 weiterhin bis auf Widerruf verboten.

  111 Übersicht                    2/3 
 121 FL Landeskanal 22.08.2026 11:53:53
   Aktuell
 
   

 Aufhebung absolutes Feuerverbot 

 
 Grillstellen, auch fest eingerichtete,
 im Wald und in Waldesnähe (Abstand min-
 destens 50 Meter) dürfen nicht benützt
 werden. Raucherwaren und glimmende Ge-
 genstände dürfen nicht weggeworfen
 werden.
 
 Die Regierung bedankt sich für das dem
 absoluten Feuerverbot entgegengebrachte
 Verständnis.
 




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