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Sanktionspaket
Die Regierung hat am 25. August 2026
eine Anpassung der Verordnung über
Massnahmen im Zusammenhang mit der
Situation in der Ukraine beschlossen.
Mit der Anpassung werden diverse
Sanktionen, welche die Europäische
Union (EU) im Rahmen ihres 20. Sank-
tionspakets beschlossen hat, autonom
nachvollzogen. Die Regierung setzt
somit ihre Sanktionspolitik konsequent
fort und weitet den Druck auf Russland
weiter aus.
Als Reaktion auf den anhaltenden An-
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Sanktionspaket
griffskrieg Russlands gegen die Ukraine
verabschiedete die EU am 23. April 2026
ihr 20. Sanktionspaket. Dieses umfasst
weitere Reise-, Finanz- und Handelsbe-
schränkungen mit dem Ziel, insbesondere
die russische Militärindustrie sowie
den Energie- und Finanzsektor zu
schwächen und damit Russlands Fähigkeit
zur Fortführung des Krieges einzu-
schränken.
Die Regierung hatte bereits am 28.
April und 26. Mai 2026 Teile des 20.
Sanktionspakets übernommen. Dabei
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Sanktionspaket
wurden 117 natürliche Personen und
Organisationen sanktioniert, Handelsbe-
schränkungen gegen 60 Unternehmen ver-
hängt sowie zusätzliche Schiffe, Häfen
und Banken in Russland und Drittstaaten
Transaktionsverboten unterstellt. Mit
der vorliegenden Anpassung werden nun
die verbleibenden Massnahmen des 20.
Sanktionspakets umgesetzt.
Diese umfassen unter anderem ein Trans-
aktionsverbot mit in Russland ansäss-
igen Anbietern von Krypto-Dienstleis-
tungen, neue Dienstleistungsverbote im
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Sanktionspaket
Zusammenhang mit Flüssigerdgastankern
und Eisbrechern sowie die erstmalige
Aktivierung des sogenannten Anti-
Umgehungsinstruments der EU. Dieses
soll die Umgehung von Sanktionen über
Drittstaaten verhindern und wird mit
der vorliegenden Anpassung erstmals für
die Ausfuhr bestimmter sensibler Güter
nach Kirgistan in Kraft gesetzt.
Darüber hinaus wird der rechtliche
Schutz liechtensteinischer Unternehmen
vor missbräuchlichen Klagen in Russland
gestärkt.
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