INHALTSVERZEICHNIS
 358 FL Landeskanal 24.09.2026 00:39:02
   Regierung
 
   

 Umsetzung von EMIR III 

 Die Regierung hat in der Sitzung vom
 Dienstag, 22. September 2026, den
 Bericht und Antrag betreffend die
 Abänderung des EMIR-Durchführungs-
 gesetzes und weiterer Gesetze verab-
 schiedet.
 
 Mit der Vorlage werden die notwendigen
 nationalen Anpassungen zur Umsetzung
 der europäischen Reformen EMIR III und
 der begleitenden Richtlinie (EU)
 2024/2994 vorgenommen. Ziel ist es, die
 Stabilität des Finanzsystems zu
 stärken, Risiken im Zusammenhang mit
 zentralen Gegenparteien besser zu

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   Regierung
 
   

 Umsetzung von EMIR III 

 steuern und den europäischen
 Clearingmarkt widerstandsfähiger zu
 machen.
 
 EMIR (European Market Infrastructure
 Regulation) bezweckt die Verringerung
 von Systemrisiken und die Erhöhung der
 Transparenz auf den Derivatemärkten.
 Erreicht werden soll dies insbesondere
 durch Vorgaben zum zentralen Clearing,
 zur Meldung von Derivatetransaktionen
 und zum Risikomanagement.
 
 Mit der jüngsten Reform reagiert die
 Europäische Union vor allem auf die

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 Umsetzung von EMIR III 

 hohe Abhängigkeit europäischer Markt-
 teilnehmer von zentralen Gegenparteien
 in Drittstaaten. Entsprechend werden
 Anreize geschaffen, Clearing-
 dienstleistungen verstärkt innerhalb
 des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
 zu nutzen.
 
 Finanzstabilität stärken und Resilienz
 erhöhen 
 Neu werden bestimmte Marktteilnehmer
 ausserdem verpflichtet, für spezifische
 Derivatekategorien aktive Konten bei im
 EWR zugelassenen zentralen Gegenpar-
 teien zu führen und diese auch tat-

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 Umsetzung von EMIR III 

 sächlich zu nutzen. Dadurch soll die
 Finanzstabilität gestärkt und die
 Resilienz des europäischen Finanz-
 marktes erhöht werden. Gleichzeitig
 vereinfacht die Reform verschiedene
 Verfahren und baut Hindernisse für die
 Nutzung zentraler Clearingdienste ab.
 
 Die Vorlage sieht zudem Anpassungen im
 Gesetz über bestimmte Organismen für
 gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, im
 Wertpapierfirmengesetz sowie im
 Bankengesetz vor.
 
 Diese betreffen insbesondere die

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 Umsetzung von EMIR III 

 Überwachung von Konzentrationsrisiken
 gegenüber zentralen Gegenparteien.
 
 Mit der Vorlage wird in Liechtenstein
 die Weiterentwicklung des europäischen
 Finanzmarktrechts nachvollzogen.
 
 Die Verordnung (EU) 2024/2987 (EMIR
 III) und die Richtlinie (EU) 2024/2994
 sind EWR-relevant. Beide Rechtsakte
 befinden sich derzeit im EWR-Über-
 nahmeverfahren. Die EMIR III wird mit
 ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen in
 Liechtenstein unmittelbar anwendbar.
 

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 Umsetzung von EMIR III 

 Die erste Lesung der Vorlage im Landtag
 ist für November 2026 vorgesehen.
 
 Der von der Regierung verabschiedete
 Bericht und Antrag kann bei der
 Regierungskanzlei oder über Berichte
 und Anträge bezogen werden.
 








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