INHALTSVERZEICHNIS
 347 FL Landeskanal 01.10.2026 00:26:51
   Regierung
 
   

 Vorprüfung der Volksinitiative zur
 Einführung des Doppelten
 Pukelsheim-Verfahrens 

 Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom
 Dienstag, 29. September 2026, den Be-
 richt und Antrag über die Vorprüfung
 der angemeldeten Volksinitiative "Fair
 gezählt. Fair gewählt." zur Abänderung
 des Volksrechtegesetzes (VRG) zur Ein-
 führung des sogenannten Doppelten Pu-
 kelsheim-Verfahrens zuhanden des Land-
 tags verabschiedet.
 
 Eine inhaltlich im Wesentlichen gleich-
 lautende Volksinitiative war bereits
 letztes Jahr eingereicht und vor ihrer

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 Vorprüfung der Volksinitiative zur
 Einführung des Doppelten
 Pukelsheim-Verfahrens 

 Behandlung im Landtag im Dezember 2025
 zurückgezogen worden, nachdem ver-
 fassungsrechtliche Bedenken zutage
 traten. Die erneut eingereichte Ini-
 tiative verfolgt weiterhin das Ziel,
 das Verfahren der Mandatszuteilung bei
 Landtagswahlen nach dem sogenannten
 Doppelten Pukelsheim-Verfahren auszu-
 gestalten.
 
 Gemäss Volksrechtegesetz hat die Re-
 gierung angemeldete Initiativbegehren
 auf deren Vereinbarkeit mit der Ver-

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 Vorprüfung der Volksinitiative zur
 Einführung des Doppelten
 Pukelsheim-Verfahrens 

 fassung und den bestehenden Staatsver-
 trägen zu überprüfen. Zudem müssen die
 formalen Voraussetzungen gemäss Volks-
 rechtegesetz eingehalten werden.
 
 Die Regierung anerkennt, dass die Ini-
 tiative grundsätzlich ein demokratie-
 politisch nachvollziehbares Anliegen
 aufgreift. Aufgrund der in Zusammenhang
 mit der letzten Initiative geäusserten
 Bedenken hinsichtlich der Verfassungs-
 mässigkeit hat die Regierung zur ver-
 tieften Prüfung der

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 Vorprüfung der Volksinitiative zur
 Einführung des Doppelten
 Pukelsheim-Verfahrens 

 verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug
 auf das neue Initiativbegehren ein
 Rechtsgutachten eingeholt.
 
 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass hin-
 sichtlich des vorliegenden Initiativ-
 textes erhebliche verfassungsrechtliche
 Bedenken bestehen und die konkrete Aus-
 gestaltung der Mandatszuteilung durch
 eine landesweite Oberzuteilung im Sinne
 des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens mit
 den verfassungsrechtlichen Vorgaben als
 nicht vereinbar zu beurteilen ist. Die

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 Vorprüfung der Volksinitiative zur
 Einführung des Doppelten
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 Regierung beantragt daher beim Landtag,
 die Initiative für nichtig zu erklären.
 
 










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