457 FL Landeskanal 05.10.2026 21:42:54 Prämienverbilligung: Anträge noch bis
31. Oktober
Wer die Prämienverbilligung für das
laufende Jahr noch nutzen möchte, muss
den Antrag bis spätestens 31. Oktober
beim Amt für Soziale Dienste einrei-
chen. Verspätet eingereichte Anträge
können nicht mehr berücksichtigt wer-
den.
Für die Prämienverbilligung ist das Amt
für Soziale Dienste zuständig. Der An-
trag muss jedes Jahr neu gestellt wer-
den; zudem ist für jede anspruchsbe-
rechtigte Person ein eigener Antrag
erforderlich.
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31. Oktober
Antrag online einreichen
Das Onlineformular ist auf der Website
www.llv.li über den Suchbegriff
"Prämienverbilligung in der Kranken-
versicherung" abrufbar. Das Amt für
Soziale Dienste ruft die Bevölkerung
vor der Eingabefrist letztmalig zur
Antragsstellung auf.
Hilfe bei der Antragstellung
Versicherte, die Hilfe beim Ausfüllen
des Onlineformulars benötigen, können
sich an das Amt für Soziale Dienste
450 Übersicht 2/3 459 FL Landeskanal 05.10.2026 21:42:54 Prämienverbilligung: Anträge noch bis
31. Oktober
wenden. Die Beratung erfolgt tele-
fonisch oder nach Vereinbarung per-
sönlich in den Räumen des Amtes für
Soziale Dienste im Postgebäude in
Schaan. Persönliche Beratungstermine
sind bis Freitag, den 30. Oktober 2026,
möglich.
Der Bereich Prämienverbilligung ist
telefonisch unter +423 236 72 62 sowie
+423 260 13 36 oder per E-Mail an
praemienverbilligung(at)llv.li
erreichbar.
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