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   Fürstenhaus
 
   

 Haltung zur Fristenregelung 

 S.D. Erbprinz Alois von und zu Liech-
 tenstein hat sich in den vergangenen
 Monaten eingehend mit dem Initiativbe-
 gehren zur Einführung einer Fristenlö-
 sung sowie mit Fragen des Schwanger-
 schaftsabbruchs befasst und zahlreiche
 Gespräche zum Thema geführt.
 
 Nach sorgfältiger Prüfung ist er nach
 wie vor der Überzeugung, dass eine Fri-
 stenregelung nicht geeignet ist, dem
 Schutz des ungeborenen Lebens als zen-
 tralem Rechtsgut gerecht zu werden. Der
 Erbprinz wird deshalb den Gesetzesbe-
 schluss des Landtages vom 2. September

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 Haltung zur Fristenregelung 

 2026 zur Einführung einer Fristenlösung
 für Liechtenstein nicht sanktionieren.
 
 Gleichzeitig sieht der Erbprinz Mög-
 lichkeiten, die seit 2015 geltende Re-
 gelung mit gezielten Massnahmen weiter-
 zuentwickeln. So steht er beispiels-
 weise einer Aufhebung des Werbeverbots
 offen gegenüber und unterstützt Bestre-
 bungen, die die Information, Begleitung
 und Unterstützung von Frauen vor, wäh-
 rend und nach einer Schwangerschaft
 verbessern.
 
 "Ich bin überzeugt, dass viele Menschen

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 Haltung zur Fristenregelung 

 das Anliegen teilen, Frauen in schwie-
 rigen Situationen bestmöglich zu unter-
 stützen und gleichzeitig ungeborenes
 Leben zu schützen", erklärt Erbprinz
 Alois.
 
 
 








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Hintergrundinfos

Die Abteilung für Information und Kommunikation der Regierung betreut den Landeskanal, einen TV-Kanal, der über das liechtensteinische Kabelnetz offizielle Informationen im Vollbild- und Teletext-System übermittelt.

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Telefon +423 236 67 23
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