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In ihrer Sitzung vom Dienstag, 27.
Oktober 2026, hat die Regierung die
Interpellationsbeantwortung betreffend
Inklusion, Beschulung und staatliche
Verantwortung bei Kindern mit be-
sonderem Bildungsbedarf in Liech-
tenstein verabschiedet.
Die Interpellation vom 13. Mai 2026
thematisiert die Umsetzung von In-
klusion und die staatliche Verant-
wortung bei Kindern mit besonderem
Bildungsbedarf in Liechtenstein. Im
Zentrum stehen Fragen zur Beschulung
von Kindern mit Behinderungen,
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neurodivergenten Ausprägungen oder
anderen besonderen Bedürfnissen, zu den
Mitwirkungsrechten der Eltern, zu
alternativen Schulformen sowie zur
Finanzierung und zum Rechtsschutz.
Die Regierung hält in der Interpella-
tionsbeantwortung fest, dass das
liechtensteinische Bildungssystem
grundsätzlich auf eine möglichst
inklusive Beschulung ausgerichtet ist.
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche,
wenn möglich, im Regelschulsystem zu
fördern. Gleichzeitig wird anerkannt,
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dass im Einzelfall andere Schulsettings
erforderlich sein können, wenn diese
besser dem Kindeswohl und den indi-
viduellen Bedürfnissen entsprechen. Ein
Wechsel in eine sonderpädagogische
Einrichtung wird als Teil eines
durchlässigen Bildungssystems verstan-
den.
Die Interpellationsbeantwortung macht
deutlich, dass zwischen spezieller
Förderung, Sonderschulung,
Privatschulen und Privatunterricht
(Homeschooling oder Online-Beschulung)
zu unterscheiden ist. Während spezielle
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Fördermassnahmen und bewilligte
Sonderschulungen Teil des öffentlichen
Bildungsauftrags sind und grundsätzlich
vom Staat finanziert werden, liegen
Homeschooling und der Besuch von
Privatschulen primär in der Veran-
twortung der Eltern.
Privatunterricht zur Erfüllung der
Schulpflicht ist bewilligungspflichtig.
Entscheidungen über Förder- und
Beschulungsmassnahmen erfolgen auf
Grundlage fachlicher Abklärungen unter
Einbezug des Schulpsychologischen
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Dienstes, der Schulaufsicht sowie
weiterer medizinischer und thera-
peutischer Fachpersonen. Massgebend
sind dabei das Kindeswohl, die
psychische Gesundheit des Kindes und
dessen individueller Unterstützungs-
bedarf. Bei komplexen Fällen arbeiten
das Schulamt, das Amt für Soziale
Dienste sowie weitere Fachstellen eng
zusammen.
Mit der vorliegenden Interpellations-
beantwortung nimmt die Regierung die
gestellten Fragen auf und beantwortet
sie.
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Die Interpellationsbeantwortung kann
bei der Regierungskanzlei oder über
deren Internetseite (www.rk.llv.li)
bezogen werden.
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